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Schwerpunkte

 Als Fachanwältin für Familienrecht macht dieses Rechtsgebiet einen Großteil meiner anwaltlichen Tätigkeit aus (Familienrecht). Dabei vertrete ich einen vermittelnden Ansatz mit dem vorrangigen Ziel, konstruktiv zu einem für alle Beteiligten zufrieden stellenden Ergebnis zu gelangen. Insbesondere wenn Kinder involviert sind, ist es essentiell, dass die Konflikte in der Familie nicht eskalieren. Unter Berücksichtigung des "Münchner Modells" am Familiengericht München – www.justiz.bayern.de – soll eine Lösung gefunden werden, die zu einem friedlichen Miteinander im Familiensystem führt. Auch nach Trennung oder Scheidung ist es wichtig, dass man sich in Zukunft zumindest auf einer sachlichen Ebene begegnen kann.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist die migrationsrechtliche Beratung und Vertretung als Fachanwältin für Migrationsrecht. Ich vertrete viele Migranten in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Belangen, im Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung) oder dem Freizügigkeitsrecht in der Europäischen Union. Aufgrund meines großen persönlichen Interesses an inner- und außereuropäischen Kulturkreisen, ist es mir ein Bedürfnis, ausländische Mitbürger bei ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen, wenn möglich in ihrer Landessprache, häufig unter Zuziehung von Dolmetschern. Dabei berücksichtige ich sowohl die rechtliche, soziale und politische Situation im jeweiligen Herkunftsland, als auch die familiären Bindungen im Ausland und in Deutschland. In meiner Tätigkeit im internationalen Familienrecht ist dabei oftmals meine familienrechtliche und migrationsrechtliche Expertise gefragt.
 
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